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Drucksachen schnell, gut und günstig?

 

Na klar, wir verfügen über eine eigene Offset-Druckerei mit Druckvorstufe, modernsten Heidelberger-Druck-maschinen sowie Weiterverarbeitung.

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Offset-Druckerei der BZ.

 

 

BZ mit neuen Telefonnummern

Bitte beachten Sie, dass die BZ neue Telefon-Nummern hat. Damit Sie schneller den richtigen Ansprechpartner erreichen, wird künftig wie folgt unterschieden:


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Tel. & Fax

03 88 41 / 20750


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Tel. 0177 / 266-1227

 

BZ im neuen Layout

Gleichzeitig bekam die BZ ein ganz neues Layout mit neuem Zeitungskopf, besser lesbarem Impressum und Inhaltsverzeichnis, Überschriften und Bildunterschriften sowie frischen Farben.

Sie erscheint in jeder Ausgabe mit farbigen Seiten in bester Druckqualität auf ungewöhnlich hochwertigem Papier.

Wir hoffen, die neue BZ gefällt Ihnen. Für Lob oder Kritik mailen Sie einfach an

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

BLECKEDER ZEITUNG bz-druck

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Bürgerbegehren zur Gemeindefusion erreicht nicht die erforderliche Unterstützerzahl

 

Das von Wolfgang Herbst initiierte und bei der Stadt Bleckede eingereichte Bürgerbegehren zum Thema „kommunale Fusion“ hat nicht die erforderliche Anzahl von zehn Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern als Unterstützer gefunden.

Der Verwaltungsausschuss musste daher das Bürgerbegehren für unzulässig erklären. Wolfgang Herbst hatte der Stadt Bleckede mit Schreiben vom 9. März 2009 das Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheides angezeigt. Nach dieser Anzeige begann die Frist von sechs Monaten zu laufen, in der die erforderliche Anzahl an Unterschriften bei der Stadt Bleckede einzureichen waren. Am 11.06.2009 legte Herr Herbst 792 Unterschriften vor. Die Prüfung der Unterschriftenlisten hat ergeben, dass 31 Unterschriften doppelt abgegeben wurden und vier Unterschriften nicht gültig waren, da die Unterschreibenden im Stadtgebiet nicht wahlberechtigt sind. Es wurden somit 757 Unterschriften eingereicht, 778 wären erforderlich gewesen. Das gesetzlich geforderte Quorum wurde damit nicht erreicht.

Herr Herbst hatte das Bürgerbegehren zu der Frage initiiert „Soll die Stadt Bleckede auch zukünftig, in der heutigen Form, als eigenständige Stadt, ohne eine Fusion, erhalten bleiben?“.

Unabhängig davon, dass die Anzahl der gültigen Unterschriften nicht ausreichend war, bestanden auch Zweifel hinsichtlich der geforderten Bestimmtheit der Fragestellung und des eingereichten Kostendeckungsvorschlages. Das Bürgerbegehren ist ein in der Gemeindeordnung vorgesehenes Verfahren zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides über eine bestimmte Fragestellung, die die Gemeinde angeht.

Es liegt in der Hand der Initiatoren eines Bürgerbegehrens, die geforderten formellen und materiellen Voraussetzungen zu erfüllen. Das ist in diesem Falle nicht geschehen, so dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Bleckede keine andere Möglichkeit hatte, als die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.
Dem für das Bürgerbegehren Verantwortlichen Wolfgang Herbst wurde am 23.7.2009 die Entscheidung per rechtsmittelfähigen Bescheid zugestellt.

 

 

 

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